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MEHR SCHWEIZER HOLZ VERARBEITET

Jährlich werden im Schweizer Wald rund 5 Millionen Kubikmeter Holz geerntet.
Im Jahr 2020 betrug der Anteil Stammholz für die Sägewerke 48%, der Anteil Industrieholz für die Platten- und Papierwerke 12%, und der Anteil Energieholz 40%.
Die Schweiz exportiert etwa 0.5 Millionen Kubikmeter Rohholz pro Jahr, das entspricht etwa 10% der gesamten Holzernte. Importiert werden hingegen nur etwa 0.1 Millionen Kubikmeter Rohholz. Beim verarbeiteten Holz ist es gerade umgekehrt: Da ist der Importanteil viel höher als der Export. Im Holzbau stammen etwa 70% der Holzbauteile aus dem Ausland.
Quelle: Holzindustrie Schweiz ist die Dachorganisation der Schweizer Sägereien und verwandter Holzindustrie-Betriebe.

Firmenanlass Armbrustschiessen am 3. September 2022

Beim diesjährigen Mitarbeiter:innen-Anlass mit Partner:innen haben wir uns bei einem kleinen Armbrust-Wettschiessen gemessen.

Anschliessend sassen wir noch gemütlich beim Nachtessen beisammen.

ENERGIEETIKETTE FÜR LICHTQUELLEN

Seit dem 1. September 2021 müssen Lichtquellen in der Schweiz und den Ländern der Europäischen Union mit der neuen Energieetikette gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnungen der Plus-Klassen wurde abgeschafft und stattdessen die ursprünliche Skala von A bis G umgesetzt. Die Klasse A bleibt dabei zunächst generell leer, damit die Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln. 
Bei Lampen und Leuchten bleibt aktuell sogar die Klasse B leer. Die effizientesten Vertreter der LEDs finden sich derzeit in der Kategorie C wieder. 
Vermekt sein muss auf der Etikette neben Marke oder Hersteller sowie Modellname auch der Energieverbrauch in kWh pro 1000 Stunden. Darüber hinaus ist ein QR-Code aufgedruckt, der Link hält technische Informationen bereit.
--> www.bfe.admin.ch

HOLZHANDELSVERORDNUNG (HHV)

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geerntetes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen.

Mit den neuen Artikeln im Umweltschutzgesetz (USG) ist auch die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft getreten. Die Änderungen zielen darauf ab, dass in der Schweiz nur noch legal geschlagenes Holz und daraus erzeugte Holzprodukte auf den Markt gebracht werden dürfen.
Beim illegalen Holzschlag handelt es sich um ein weltweites Problem mit negativen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Mit der HHV schafft der Bundesrat eine gleichwertige Regelung zu jener in der EU. Sie verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz und Holzprodukten. Praktisch alle Holzerzeugnisse unterliegen der HHV: Holz, Papier, Halbfabrikate, Brennholz, Holzwerkstoffe, Bauholz, Möbel und vorgefertigte Gebäude aus Holz. Ausgenommen sind: Recyclingprodukte, die aus Altholz hergestellt werden oder für Bambus.
Wer in der Schweiz Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringt ist verantwortlich, dass diese legal geerntet und gehandelt wurden. Diese Regelung gilt auch für Waldeigentümer. Händler, die Holz kaufen oder weiterverkaufen, das bereits auf dem Markt ist, müssen die Rückverfolgbarkeit garantieren.
Für die Kontrolle der Unternehmen und Händler ist das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zuständig, für die Kontrolle der Waldeigentümer sind es die Kantone.
--> www.bafu.admin.ch/holzhandel

ÜBERGABE GESCHÄFTSFÜHRUNG per 1. Januar 2022

30 Jahre nach der Gründung der Zehnder Generalbau AG und mit erreichen des Pensionsalters, übergebe ich das "Heft" in jüngere Hände. Per 1. Januar 2022 wird Daniel Syz, dipl. Zimmermeister und langjähriger Mitarbeiter Projekt- und Bauleiter, die Geschäftsführung übernehmen.
Die Eigentums-Verhältnisse bleiben unverändert in der Familie Thurnherr. 
Der Zehnder Generalbau AG stehe ich weiterhin zur Seite und freue mich über neu Bauaufgaben. 
Hansjörg Thurnherr, dipl. Baumeister/Architekt

Nach 15 Jahren als Projekt- und Bauleiter freue ich mich neu als Geschäftsführer die Zehnder Generalbau AG zu leiten. Das gesamte Team steht Ihnen auch in Zukunft als kompetenter Partner in allen Bereichen von Neubau, Umbau, Renovation bei der Planung und Ausführung zur Seite. 
Wir freuen uns auf viele weitere, spannende Bauprojekte und neue Herausforderungen.
Daniel Syz, dipl. Zimmermeister/Bauleiter

Firmenanlass Stadtführung zum Thema Wasser am 25. September 2021

Die Eulach, heute weitgehend im Bereich Altstadt in den Untergrund verbannt, war einst die Lebensader von Winterthur.

Bei bestem Herbstwetter führte Peter Bonomo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Partnern dem ehemaligen Verlauf der Eulach entlang durch die Altstadt zum Einstieg in den Untergrund und heutigen Bachbett hinter dem "Technikum". Beim "Sulzer-Hochhaus" verliessen wir den imposanten rund 600 m langen Kanal in welchem wir den Bahnhofplatz unterquert hatten.


Bei feinen Tapas und spanischem Wein im Restaurant "Da Tapas" liessen wir den interessanten Firmenanlass ausklingen.

Neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022

Per 1. Januar 2022 tritt die überarbeitete Bauarbeitenverordnung in Kraft.

Das Wichtigste in Kürze für alle Bauarbeiten

Die wichtigsten Änderungen im 2. Kapitel der BauAV:
• Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21).
• Der Begriff «beschränkt durchbruchsicher» entfällt (Art. 12, 44, 45).
• Der Geländerholm des Seitenschutzes muss mindestens 100 cm über der Standfläche liegen (Art. 22).
• Bei Niveauunterschieden von mehr als 50 cm sind geeignete Arbeitsmittel einzusetzen, um sie zu
   überwinden (Art. 15).
• Bei der Montage von Deckenelemente sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 3 m vollflächig
   Auffangnetze oder Fanggerüste zu verwenden (Art. 27).
• Im Gefahrenbereich von Transportfahrzeugen oder Baumaschinen dürfen sich keine Personen aufhalten.  
   Kann dies nicht ausgeschlossen werden, ist der Gefahrenbereich zu überwachen (Art. 19).
• Der Arbeitgeber muss seine betroffenen Mitarbeitenden über die Ergebnisse von Schadstoffgutachten
   informieren (Art. 32).

 Details unter www.suva.ch/bauav2022 .

Neufassung der Holzhandelsgebräuche 2021

Die geltenden Schweizer Holzhandelsgebräuche für Rohholz sowie für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau von 2010 bewähren sich in der Praxis, sind aber nicht mehr aktuell.
Die Trägerverbände WaldSchweiz, Holzindustrie Schweiz HIS, Holzbau Schweiz und Lignum haben sich deshalb zu einer Revision des Regelwerks entschieden. Alle relevanten Verbände und Organisationen der Holz- und Baubranche wurden partnerschaftlich in das Unternehmen eingebunden. 
Ende Juni erscheint nun eine Neufassung beider Teile. Die neuen Holzhandelsgebräuche 2021 sind bei Lignum (www.lignum.ch) zu beziehen. Sie treten per 1. September 2021 in Kraft.